Fachanwalt Kempgens klärt auf: Was dürfen die Klima-Kleber?

Sie kleben sich auf die Straßen Deutschlands, um für das Klima zu protestieren. Damit lassen die Aktivisten „Der Letzten Generation“ viele Driver verzweifeln. Durch die Staus entstehen täglich Sach- und Personenschäden in unbekannter Höhe.

Müssen härtere Maßnahmen gegen die Aktivisten her? Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey und Berlins Innensenatorin Iris Spranger (beide SPD) lassen daran keinen Zweifel. Beide sind dafür, dass die Aktivisten langfristig aus dem Verkehr gezogen werden müssen.

Darüber sprechen wir mit Arndt Kempgens. Er ist unser Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht aus Gelsenkirchen. 

Herr Kempgens, dürfen denn diese Klima-Kleber ihre Demonstration auf diese Weise durchführen? Ist das ein legitimer Protest?
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Brauchen wir schärfere Gesetze, so wie von vielen Politikern gefordert?
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Wenn ich als Driver persönlich davon betroffen bin, wohlmöglich in vorderster Stau-Reihe, darf ich in diesem Fall selbst Hand anlegen und die Aktivisten wegtragen? Quasi in Notwehr?
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Die Proteste der Klimaaktivisten erregen deutschlandweit die Gemüter. In Bayern müssen die Aktivisten jetzt mit Präventionshaft rechnen. Ein Gericht hat für drei von ihnen Anfang November eine Woche Gewahrsam verhängt. 14 weitere bleiben bis zum 2. Dezember in Haft - und zwar präventiv. Die Dauer der Haft kann bis zu einem Monat betragen und danach um einen weiteren verlängert werden. Rechtlich unumstritten ist das aber nicht. 

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