Dieselskandal: Für diese Fahrzeuge gibt es neue Schadenersatzansprüche!
Der Dieselskandal nimmt kein Ende. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat es in mehreren Urteilen klar zum Ausdruck gebracht: sogenannte Thermofenster bei Verbrennungsmotoren sind eine unzulässige Abschalteinrichtung. Bringt also ein Hersteller Fahrzeuge auf den Markt, die eine Abgasregulierung nur auf dem Prüfstand einhalten, begeht er eine systematische Täuschung der Behörden und Verbraucher.
Jahrelang hat das Kraftfahrt-Bundesamt im Zusammenhang mit Thermofenster nur von „Konformitätsabweichungen“ gesprochen. Ende letzten Jahres hat der EuGH geurteilt, dass gegen Entscheidungen des KBA gerichtlich vorgegangen werden kann. Im Januar hat das KBA reagiert und bezeichnet Thermofenster neuerdings „…als unzulässige Abschalteinrichtung ...“
Darüber sprechen wir mit unserem Rechtsexperten Arndt Kempgens. Er ist Fachanwalt Verkehrsrecht und Fachanwalt Versicherungsrecht in Gelsenkirchen.
Es ergeben sich also neue Chancen auf Schadensersatz für Eigentümer und Besitzer. Betroffen sind übrigens nicht nur Diesel aus dem VW-Konzern, sondern auch von Mercedes, Opel, Fiat und Iveco. Hier könnt ihr nachschauen, ob auch euer Auto dabei ist.
Deutlichster Hinweis ist ein verbindlicher Rückruf des KBA. Wer diesen nicht beachtet, dem droht eine Betriebsuntersagung des Fahrzeugs. Das ist gerade in der Wohnmobilbranche von Bedeutung. Denn bei vielen Fahrzeugen lassen sich die Mängel der Thermofenster nicht mit einem einfachen Update lösen.