Umstrittene Dashcams: Darum sind sie nicht erlaubt!

Dashcams im Auto sind umstritten. Die einen sagen: das ist Opferschutz. Die anderen möchten von Big Brother nicht die ganze Zeit beobachtet werden. Die Speicherung von Video-Daten, die in der Öffentlichkeit entstanden sind, ist Deutschland laut DSGVO nur gestattet, wenn sie „anlassbezogen“ erfolgt. Das Zauberwort lautet „berechtigtes Interesse“. Darüber sprechen wir mit Arndt Kempgens, Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht in Gelsenkirchen.

Herr Kempgens, sind Dashcams im Auto jetzt erlaubt oder nicht? Ein berechtigtes Interesse kann doch eigentlich fast jeder haben, oder nicht?
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Wenn jetzt mein Beifahrer anlassbezogen in den öffentlichen Verkehr hinein filmt, also gar keine Dashcam, ist möglicherweise das gestattet?
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In brandneuen Fahrzeugen sind mittlerweile jede Menge Kameras serienmäßig installiert. Die überwachen mitunter beim Parken die Umgebung und funktionieren so ähnlich wie eine Alarmanlage. Wenn es danach geht, dann dürften die auch nicht erlaubt sein?
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Ihr habt eure eigene Meinung dazu und über das Thema abgestimmt. 84% von euch sind der Meinung: Dashcams sind ok, weil sie dem Opferschutz dienen. Rechtlich bleibt es schwierig, wer eine Dashcam unzulässig verwendet, kann ein Bußgeld bekommen. Dass das im Zweifel ziemlich hoch ausfallen kann, weiss der ADAC. Die schreiben dazu auf ihrer Webseite: „Der Bußgeldrahmen für derartige Verstöße beläuft sich auf bis zu 20 Millionen Euro oder bei einem Unternehmen auf bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes“.

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