Fachanwalt Kempgens klärt auf: Gelten Tempolimits auch für Radfahrer?
In unseren Städten treffen täglich diverse Verkehrsteilnehmer aufeinander. Dieses Aufeinandertreffen ist zwar durch Verkehrsregeln geregelt, aber nicht alle kennen und halten sich an die Verkehrsregeln. Viele Fahrradfahrer wissen beispielsweise nicht, dass manche Tempolimits auch für Fahrräder gelten. Das bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Darüber sprechen wir mit unserem Rechtsexperten Arndt Kempgens. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht in Gelsenkirchen.
Herr Kempgens, gelten denn die normalen Geschwindigkeitsbegrenzungen am Straßenrand auch für Fahrräder?
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Aber das Oberverwaltungsreicht hat jetzt entschieden, das ein Tempolimit auch für Fahrräder gelten darf, oder?
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Was raten Sie den Radlern unter uns?
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Die Richter sagen: Wenn Fußgängern, Rad- und Autofahrern aufeinandertreffen, rechtfertigt das die Annahme einer qualifizierten Gefahr und eines Tempolimits.